Die Rampen bestehen aus Teilstücken mit 6,00 m Länge bei 6 % Gefälle und Zwischenpodesten von 1,50 m Länge, wodurch sich ein Gesamtgefälle des tragenden Stahlquerschnitts von 4,8 % ergibt.
Über der B 6 mindert sich das Gefälle auf 3 % und im Bereich der Querung der S-Bahn erfolgt eine Ausrundung mit ausreichendem Abstand zum vorgegebenen Lichtraumprofil.
Im Bereich des nördlichen Abgangs konnte das untere Rampensegment als wirtschaftliche Erdrampe entwickelt werden.
Die seitliche Geländeabstützung erfolgt mittels Gabionen. Der behindertengerechte Anschluss erfolgt über gepflasterte - alternativ asphaltierte - Wegeflächen mit Entwässerung. Je eine bestehende Zuwegung zu Drittgrundstücken an der nördlichen und südlichen Seite wurde berücksichtigt. Darüber hinaus wird an der nördlichen Seite eine bestehende Wegeverbindung parallel zum Rampenbauwerk in wassergebundener Decke wieder hergestellt.
Die behindertengerechte Fußgängerführung erhält Handläufe in 85 cm und 55 cm Höhe sowie eine Aufkantung von mind. 8 cm Höhe am Gehwegrand.
Im Bereich der Rampen werden vollflächige Schutzgeländer aus verzinkten Schweißpressrosten mit einer OK von 1,20 m über Gehwegbelag angebracht. Diese robusten Geländer haben sich im öffentlichen Raum bewährt und bieten einen vollkommenen Schutz auch für Kinder und "unrechtmäßige" Radfahrer auf den Rampen.
Der Überbau über die B 6 und die S-Bahn erhält neben einer vertikalen Holzbekleidung (b / h
= 10 / 20 cm) dazwischen liegende Füllstäbe aus Stahl, welche lichte Abstände < 12 cm erzeugen.
Die angestrebte Höhe der Holzbekleidung vermittelt dem Fußgänger Schutz. Darüber hinaus ist der Berührungsschutz aus Glas (s.a. Ordnungsnummer 6.1) harmonisch integriert.
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